VORBEREITUNG ZUR SACHKUNDEPRÜFUNG
Seit 2019 schulen wir unsere Mitarbeiter im eigenen Haus. Somit können auch Bewerber ohne §34a direkt an unseren Schulungen teilnehmen. Wir begleiten und unterstützen sie bis zur „Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe“ bei der IHK.
WAS IST INHALT DER SACHKUNDEPRÜFUNG?
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete, die auch im Rahmen der Unterrichtungsverfahren behandelt werden:
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Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
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Bürgerliches Gesetzbuch,
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Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
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Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
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Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
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interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
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Grundzüge der Sicherheitstechnik
SCHWERPUNKTE DER SCHRIFTLICHEN / MÜNDLICHEN PRÜFUNG
Für den schriftlichen Prüfungsteil werden aus diesen Sachgebieten bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben (zu bundeseinheitlichen Prüfungsterminen) gestellt. Dabei ist zu beachten, dass die Prüfungsanforderungen über den in den Unterrichtungen behandelten Unterrichtsstoff der einzelnen Sachgebiete hinausgehen.
In der mündlichen Prüfung soll der Schwerpunkt auf die Sachgebiete "Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerbe- und Datenschutzrecht" und "Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt" gelegt werden.